Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat festgelegt, dass die in § 3 II Nr. 12 der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW verankerte Ausnahme von der Maskenpflicht bei der Sportausübung für den schachlichen Wettkampfbetrieb nicht gilt.
Daher ist ab sofort bei allen Wettkämpfen des Schachbundes NRW, des Schachverbands Niederrhein, des Schachbezirks Bergisch-Land und allen schachlichen Aktivitäten im Schachzentrum auch während des Spielens am Brett entweder eine FFP2- oder eine OP-Maske zu tragen.