In der ab dem 28.12.2021 gültigen Coronaschutzverordnung NRW ist nun für die Sportausübung in Innenräumen festgelegt, dass diese nur für vollständig Geimpfte und Genesene zulässig ist, sofern diese zusätzlich ein negatives Coronatestergebnis vorlegen.
Daher ist ab sofort bei allen Wettkämpfen des Schachbundes NRW, des Schachverbands Niederrhein, des Schachbezirks Bergisch-Land und allen schachlichen Aktivitäten im Schachzentrum stets entweder ein höchstens 24 Stunden alter Antigenschnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test nachzuweisen.